Tomsa Widmann Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG

09.11.2017

Blog 1 für die Eigentümer des Hauses der Diakonie in Deggendorf.
Freising, aktualisiert am 29.09.2017

Geehrte Miteigentümer,

wahrscheinlich wundern Sie sich, wozu die Vermietungsanzeige gebraucht wird.

Ja, wir suchen die passende Verwendung für das Appartement, denn sein Mieter, die Diakonische Dienste Bayern gGmbH (im ggf. weiteren Text: Diakonie) hat den Mietvertrag für unser  Appartement und für die gemeinschaftlichen- und gewerblichen Flächen und Einrichtungen bei der Zwischenvermieterin gekündigt.

Diese Gefahr besteht für alle Eigentümer des Hauses. Ansprüche aus Mietverträgen mit Zwischenvermietern sind rechtlich kaum durchsetzbar oder können keinen finanziellen Erfolg haben.

Unser Appel an die WEG ist deswegen der Aufruf zur Umgestaltung der Hausvermietung.

Es gibt zwei Möglichkeit.

Entweder
1. Abschluss eines Pachtvertrags zwischen der WEG und einem engagierten Betreiber der Altenpflege über das gesamte Haus. Das ist die übliche geschäftliche Lösung.

Nun, die Lösung ist der Regelung der Eigentümerrechte im Sondereigentum bedürftig und von der Finanz- und Fachkraft des Pächters abhängig.

oder
2. Das Haus selbst als WEG verwalten, die Appartements direkt an ihre Bewohner selbst vermieten und für die Ausübung der Altenpflege erforderliche Gebäudeteil Einrichtungen, lt. der vorhandenen Teilungserklärung, an einen interessierten Betreiber der Altenpflege vermieten bzw. sie ihm zur Verfügung stellen.

Die Lösung wäre eines externen Hausmeisterbetriebs, der Erfassung von Verbrauchskosten und ggf. eines Immobilienmaklers bedürftig.

In beiden Fällen ist die Mitwirkung der WEG erforderlich und die Mitwirkung der WEG-Verwaltung wäre wünschenswert.

Wir haben mit der Eigenvermietung begonnen.

Wir würden uns über Ihre Beiträge zum Thema sehr freuen, über
das untenstehendes Textfeld oder über tomsawidmann@t-online.de .

Mit freundlichen Grüßen


 

 

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