Tomsa Widmann Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG

09.11.2017

Preisliste ab 01.02.2016

 

 

 

 

Zahlungsbedingungen:

TAGESTARIF

<= 7 Tage

pro Übernachtung
max. pro Woche

  45,00 €
245,00 €

gem. Rechnung,
Zahlungsfälligkeit im Voraus

BUSINESSTARIF

> 7 Tage
bis zu 6 Mon. unbestimmt,
ohne Kündigungsfrist

pro Tag

  35,00 €

Anzahlung 245,00 € bei Bestellung,
Verrechnung der Anzahlung
mit letzter Rechnung, Rechnungsstellung wöchentlich

STANDARDTARIF

> 7 Tage
bis zu 6 Mon.
mit 10 Tagen
Kündigungsfrist
zum beliebigen Zeitpunkt,
jedoch fühestens zum
10-ten Aufenthaltstag

pro Tag,
max. im Kalendermonat

35,00 €
850,00 €

Anzahlung 350,00 bei Bestellung,
Verrechnung der Anzahlung
mit der ersten Rechnung,
Zahlungsfälligkeit monatlich
im Voraus am 03. des lfd. Monats,
solange nicht gekündigt,
automatische Verlängerung
um 1 Kalendermonat.

Gästetarif zum Grund-
tarif für 2.-te Person

<= 4 Tage

pro Übernachtung,
max. pro Aufenthalt

25,00 €
68,00 €

gem. Rechnung,
nachhinein

Gästetarif zum Grund-
tarif für 2.-te Person

> 4 Tage

pro Tag,
max. im Kalendermonat

 17,00 €
450,00 €

gem. Rechnung
Zahlungsfälligkeit
am 03. lfd. Monats

Belegung
durch 2 Personen

<= 7 Tage

pro Tag und Person
max. pro Aufenthalt

 35,00 €
182,00 €

Zahlungsweise wie
TAGESTARIF

Belegung
durch 2 Personen

> 7 Tage unbestimmt
ohne Kündigungsfrist

pro Tag und Person

26,00 €

Zahlungsweise wie
BUSINESSTARIF

Belegung
durch 2 Personen

> 7 Tage
mit 10 Tage Kündigungsfrist

pro Tag und Person
max. im Kalendermonat

 26,00 €
650,00 €

Zahlungsweise wie
STANDARDTARIF

Alle Preise sind inkl. Preise - für Miete, Betriebskosten, Service und inkl. der Umsatzsteuer.
Rechnungen erfolgen mit USt.-Ausweis.

Kündigung des Mietverhältnisses, Vorzeitige Beendigung des Aufenthalts

Die Kündigungsfrist beträgt 10 Tage. Die Endabrechnung erfolgt in dem Tarif, der zu der tatsächlichen Anmietungszeit am zutreffendsten wäre.

Aufenthaltsverlängerung

Die Aufenthaltsverlängerung ist einer neuen Bestellung bedürftig. Die vorgegangene Aufenthaltsdauer wird zu Gunsten der neuen tariflichen Einstufung angerechnet.

Die nachträgliche Befristung, die Aufenthaltsverkürzung und die Aufenthaltsverlängerung, bewirken ggf. den Tarifwechsel. Es wird automatisch die günstigste Alternative angesetzt.

Es gilt grundsätzlich die Mietzeit, die in der Auftragsbestätigung festgelegt wird.
 

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